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Mit der Konfirmation tritt der Konfirmand bewusst für seinen Glauben ein und ist nun ein mündiges Mitglied der Gemeinde.
Dadurch erwirbt er folgende Rechte:
· am Abendmahl teilzunehmen · Taufpate zu werden · eine Nottaufe vorzunehmen · in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden
Jugendliche, die nicht getauft sind, können an der Konfirmandengruppe teilnehmen. Wollen sie getauft werden, kann dies während der Konfirmandenzeit geschehen.
Wird jemand als Erwachsener getauft, besucht er besonderen Taufunterricht und es bedarf keines weiteren Konfirmandenunterrichts oder einer Konfirmation mehr.
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